Honorare – Ihre Investition

In unserer Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die wir auch gerne bei Ihrem Termin mit Ihnen persönlich und ausführlich erörtern!
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) – Warum rechnen wir oberhalb und außerhalb des Verzeichnisses ab?
Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeiten wir in unserer Praxis mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und verschiedene Steigerungssätzen (multiplizierende Faktoren) je nach Leistung und bei erhöhtem Aufwand. Die Rechnung ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs von Ihnen zu bezahlen.
Die angebotenen heilkundlichen Leistungen von Silke Uhlendahl sind sehr umfassend, hochwertig und von langjähriger Erfahrung und Expertise und Qualität geprägt. Für diese zeitintensiven Leistung werden in der Abrechnung verschiedene Steigerungssätze ( multiplizierende Faktoren) zum GeBüH Höchstsatz verwendet. Die Steigerungssätze ergeben sich aus einer Kombination von Zeit und Leistung und sind individuell je nach Fall und Diagnose.
Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen, in der Regel nur nach einfachen Sätzen und auch teilweise unterhalb der GeBüH Höchstrichtwerte.
Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung anteilige Heilpraktiker Leistungen übernimmt.
Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer medizinischen Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen und ist von Ihrem persönlichen Tarif abhängig. Je nachdem welche Versicherung/Tarif Sie abgeschlossen haben, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen.
Bei Ihrem ersten Termin und vor Ihrer weiteren Behandlung/Diagnostik werden die absehbaren/voraussichtlichen Kosten und alle möglichen Zahlungsmodalitäten selbstverständlich mit Ihnen besprochen. Alle Termine und Leistungen werden von uns transparent berechnet.
Bitte beachten Sie: ausführliche, schriftliche Heil- und Diät- und Therapiepläne werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei ggf. Ablehnung von Kostenübernahmen durch Ihre Versicherung keine Zeitaufwendigen Gutachten oder Schreiben für Widersprüche durch uns erstellt werden.
Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand (ab ca. 75 € je begonnene 30 Minuten siehe unten), Ihrem ganz individuellen Fall und der erforderlichen Leistung und der jeweils angewendeten Therapieverfahren/Materialkosten.
Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse und ist via Überweisung, innerhalb einer Woche zu zahlen.
Beratungs- und Behandlungshonorare:
Neuaufnahmen: aktuell sind keine Neuaufnahmen möglich
Die Kosten für Ihren ersten Termin bei Frau Uhlendahl mit eingehender Anamnese* betragen im Einzeltarif für Selbstzahler im Tarif SZ ab ca. 75 € je nach Leistung und Zeit je 30 Minuten Aufschläge bei erhöhtem Aufwand sind möglich.(Stand 2025 **) Aufwendigere Therapieverfahren können durch Materialkosten ergänzt werden oder nach individueller Absprache andere Modalitäten gewählt werden. Selbstzahlertarife enthalten k ei n e GeBüH Ziffern. Die genaue Honorarhöhe ist immer an die individuelle medizinische Leistung gekoppelt.
Bei Verwendung von GeBüH Abrechnungsziffern werden die Abrechnungsziffern mit entsprechenden Steigerungssätzen ( siehe oben) versehen und liegen in der Regel oberhalb des GeBüH Erstattungsrahmen. Die GeBüH Sätze sind durch die zugeordneten Abrechnungsziffern und Steigerungssätze teilweise etwas höher als bei den Selbstzahlertarifen.
In der Regel dauert ein ausführlicher Ersttermin bei Frau Uhlendahl ein bis zwei Stunden und hängt unter anderem von Ihrem Anliegen, Ihren Fragen und der individuellen Vorgeschichte ab.
Die zu erwartenden Kosten (soweit planbar) werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen!
Folgetermine:
Folgetermine bei Frau Uhlendahl werden ab ca. 37,50 € je nach Leistungsumfang der Behandlung und begonnene 15 Minuten(Stand 2025**) berechnet. Aufschläge bei aufwendigeren Behandlungen sind möglich.Bei Verwendung von GeBüH Abrechnungsziffern werden die Abrechnungsziffern mit entsprechenden Steigerungssätzen versehen bzw. höhere Grundbeträge (oberhalb der GeBüH) verwendet. Dadurch liegen diese Sätze mit Gebührenziffern teilweise etwas höher als bei der Selbstzahlerabrechnung ohne Ziffern. Verschiedene Termine und Behandlungen haben unterschiedliche Preis-Kalkulationen, so dass es zu variablen Abrechnungssummen kommen kann. Die genaue Honorarhöhe ist immer an die individuelle medizinische Leistung gekoppelt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten für Ihre Heilbehandlung ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.
Das Behandlungshonorar wird auch für Selbstzahler am Tag der Behandlung fällig und ist spätestens innerhalb einer Woche via Rechnung zahlbar.
Hinweise:
- Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern und können n i c h t im Erstattungsverfahren bei PKV oder Beihilfe verwendet werden.
- Rechnungen können nicht im Nachhinein verändert werden. Sollten Sie Ihre Zahlungsmodalitäten ändern wollen, teilen Sie uns dies immer vor Ihrem Termin mit!
- Beratungsleistungen via Telefon, Videotermine und/oder E-Mail, sowie Zeitaufwand bei denen Frau Uhlendahl für Sie recherchiert, beratend oder klärend tätig wird, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
- Reine „Fernbehandlungen“ sind in der Regel aus Gründen der Sorgfaltspflicht nicht möglich.
- Ein aufwendigeres Aktenstudium sowie umfangreiche Therapiepläne und Berichte werden ebenfalls mit dem oben genannten Stundensatz bzw. Abrechnungsziffer plus ggf. Steigerungssatz/erhöhtem Honorarsatz oberhalb des Verzeichnisses (GeBüH) zusätzlich berechnet.
- Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet, gerne besprechen wir in der Praxis welche Möglichkeiten es gibt und welche Kosten entstehen können. Es ist zu empfehlen Labordiagnostik erst nach Ihrem ersten Beratungstermin in Auftrag zu geben, um für Sie möglicherweise unnötige Kosten zu vermeiden! Terminvereinbarungen sind nur möglich, wenn die jeweiligen erforderlichen Unterlagen vor der Terminvereinbarung vorliegen.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).
Bei Terminvereinbarungen via E-Mail oder andere digitale Tools verzichten Sie ausdrücklich auf ein Widerrufsrecht, sofern Ihr Termin innerhalb der Widerrufsfrist liegen sollte. Andernfalls können Termine immer erst mit einer Wartezeit bis zum Ablauf der Widerrufsfrist vereinbart werden.
Mit Ihrer verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese hier genannten Vereinbarungen an.
*Aufnahme der Krankengeschichte
** Info zur Anpassung der Beratungs- und Behandlungshonorare:
In den letzten Jahren haben wir leider erneut deutliche Anstiege im Preisniveau für diverse Betriebskosten zu verzeichnen und weitere Vorgaben der Praxisabrechnung und Dokumentation zu bewältigen. Daher ist es nötig die Behandlungshonorare anzupassen. In der Praxis wird aufgrund der TSE (= technische Sicherheitseinrichtung) Verordnung (§ 146a AO und der KassenSichV)keine Barzahlung mehr durchgeführt!
Bitte beachten Sie diese Änderung in der Abrechnung für Ihre zukünftigen Terminreservierungen!
Silke Uhlendahl – Heilpraktikerin
- Praxisgründerin Silke Uhlendahl
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Praxis Kompetenzteam
- Frauenheilkunde und TCM Joanna Förster Heilpraktikerin
- Osteopathie, Physiotherapie und Frauenheilkunde Julia Bröcking Heilpraktikerin
- Hypnose und Naturheilkunde Sabine Bramsiepe Heilpraktikerin
- Ernährungkurs online und Kaiut Yoga online mit Nadine Kranz
- Praxisteam Backoffice
- Karrierechancen in der Praxis Sichtzeichen