Honorare  – Ihre Investition

In unserer  Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die wir auch gerne  bei Ihrem Praxistermin mit Ihnen persönlich und ausführlich erörtern!

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH).

Da das Verzeichnis aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die allgemeinen Teuerungsraten angepasst worden sind, arbeiten wir in unserer Praxis mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand.

Dies ist unabhängig vom Erstattungsverhalten der jeweiligen Kasse oder des Tarifs.

Die privaten Krankenkassen erstatten die Rechnungen nach verschiedenen Leistungstabellen.

Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen und ist von Ihrem persönlichen Tarif abhängig. Je nachdem welche Versicherung/Tarif Sie abgeschlossen haben, kann es zu verschiedenen Erstattungen oder Selbstbehalten kommen.

Nach Ihrem ersten Praxistermin und vor Ihrer weiteren Behandlung werden Therapieplan und die absehbaren/voraussichtlichen Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen.

Bitte beachten Sie: ausführliche, schriftliche Heil- und Kostenpläne werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bei ggf. Ablehnung von Kostenübernahmen durch Ihre Versicherung keine Zeitaufwendigen Gutachten oder Schreiben für Widersprüche durch uns erstellt werden.

 

Sie  erhalten auf Wunsch eine Rechnung für ihre  privateVersicherung/Beihilfe in Anlehnung/analog des GeBüH, jedoch zum Teil oberhalb des GeBüH-Rahmens (Steigerungssätze bei entsprechendem Zeitaufwand), die nicht immer vollumfänglich von der Versicherung erstattet werden. Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren. Die Summe liegt bei Abrechnung mit Ziffern immer mindestens in der Höhe der Selbstzahversätze oder höher.

Das Behandlungshonorar wird am Tag der Behandlung fällig, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse und ist via Überweisung, innerhalb einer Woche zu zahlen.

Beratungs- und Behandlungshonorare:

Neuaufnahmen:

Die Kosten für Ihren ersten Termin bei Frau Uhlendahl mit eingehender Anamnese*  betragen  im Tarif  Selbstzahler  pauschal  62,50 € je  begonnene 30 Minuten.(Stand 2024 **)

Bei Verwendung von GeBüH Abrechnungsziffern werden die Abrechnungsziffern mit entsprechenden Steigerungssätzen versehen und liegen oberhalb des GeBüH Erstattungsrahmen. Die GeBüH Sätze sind durch die zugeordneten Abrechnungsziffern und Steigerungssätze teilweise etwas höher als bei der Selbstzahlerpauschale. 

In der Regel dauert ein ausführlicher Ersttermin bei Frau Uhlendahl ein bis zwei Stunden  und hängt unter anderem von Ihrem Anliegen, Ihren Fragen und  der individuellen Vorgeschichte ab.

Die zu erwartenden  Kosten (soweit planbar) werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen!

Folgetermine:

Folgetermine bei Frau Uhlendahl werden mit 30 € je begonnene 15 Minuten(Stand 2024**)pauschal für Selbstzahler berechnet. Bei Verwendung von GeBüH Abrechnungsziffern werden die Abrechnungsziffern mit entsprechenden Steigerungssätzen versehen. Dadurch liegen die Sätze teilweise etwas höher als bei der Selbstzahlerpauschale. Verschiedene Termine und Behandlungen haben unterschiedliche Preis-Kalkulationen, so dass es zu variablen Abrechnungssummen kommen kann.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie ihr Steuerberater.

Das Behandlungshonorar wird auch für Selbstzahler  am Tag der Behandlung  fällig und ist spätestens innerhalb einer Woche via Rechnung zahlbar.

Hinweis:

Rechnungen für Selbstzahler enthalten keine Abrechnungsziffern und können  n i c h t  im Erstattungsverfahren bei PKV oder Beihilfe verwendet werden.

Rechnungen können nicht im Nachhinein verändert werden. Sollten Sie Ihre Zahlungsmodalitäten ändern wollen, teilen Sie uns dies immer vor Ihrem Termin mit!

Beratungsleistungen via Telefon, Videotermin und/oder E-Mail, sowie Zeitaufwand bei denen Frau Uhlendahl  für Sie recherchiert, beratend oder klärend tätig wird, werden ebenfalls nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

 Reine „Fernbehandlungen“ sind  aus Gründen der Sorgfaltspflicht nicht möglich.

Ein aufwendigeres Aktenstudium sowie umfangreiche Therapiepläne und Berichte werden ebenfalls mit dem oben genannten Stundensatz  bzw. der entsprechenden Ziffer plus ggf. Steigerungssatz aus dem Verzeichnis (GeBüH) zusätzlich berechnet.

Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor direkt mit Ihnen abgerechnet, gerne besprechen wir in der Praxis welche Möglichkeiten es gibt und welche Kosten entstehen können. Es ist zu empfehlen Labordiagnostik erst nach Ihrem ersten Beratungstermin in Auftrag zu geben, um  für Sie möglicherweise unnötige Kosten zu vermeiden!

Wichtige Hinweise:

Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (Montagstermine entsprechend am Freitag), damit diese an andere Patienten vergeben werden können. Ansonsten entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).

Mit Ihrer verbindlichen Terminvereinbarung erkennen Sie diese hier genannten Vereinbarungen an.

*Aufnahme der Krankengeschichte
** Info zur Anpassung der Beratungs- und Behandlungshonorare: 
In den letzten Jahren haben wir leider erneut deutliche Anstiege im Preisniveau für diverse Betriebskosten zu verzeichnen und weitere Vorgaben der Praxisabrechnung und Dokumentation zu bewältigen. Daher ist es nötig die Behandlungshonorare anzupassen. In der Praxis wird aufgrund der TSE (= technische Sicherheitseinrichtung) Verordnung (§ 146a AO und der KassenSichV)keine Barzahlung mehr durchgeführt! 
Bitte beachten Sie diese Änderung in der Abrechnung für Ihre zukünftigen Terminreservierungen!
 

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